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Service und Dienstleistungen

Dienstleistungen und Dienstleistungserbringung: klare Transparenz

Mit dem neuen Kooperationsmodell nehmen wir auch (notwendige) Verbesserungen bei unseren Dienstleistungen und der Leistungserbringung vor. Dienstleistungen und Vereinbarungen werden standardisiert, damit wir unsere Dienstleistungen effizient und zu guten Konditionen anbieten können. Und wenn die vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden, werden Sie dafür entschädigt.

Übersicht der Dienstleistungen und Services

Welche der nachstehenden Dienstleistungen freiwillig oder verpflichtend sind und ob sie kostenpflichtig sind, hängt von dem gewählten Eigentümermodell ab.

  • Park-Service-Beitrag (PSB) - Der Park-Service-Beitrag (PSB) deckt die laufenden Kosten des Ferienparks, wobei das Hauptziel darin besteht, den Ferienpark sauber und sicher zu halten. Dies ist wichtig für ein professionelles Erscheinungsbild für alle, die sich im Ferienpark aufhalten.

  • Mehrjähriger Instandhaltungsplan (MJOP) - Der mehrjährige Instandhaltungsplan (MJOP) legt fest, welche Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten regelmäßig durchgeführt werden, damit die zentralen Einrichtungen des Parks lange in gutem Zustand bleiben (z.B. Anstrich, Erneuerung des Straßenbelags oder größere Instandhaltungsarbeiten am Schwimmbad). Hierfür zahlt der Eigentümer einen jährlichen Beitrag. Für Parks, die noch kein MJOP verwenden, wird die Kostenposition NZW (Notwendige Arbeiten) gemäß den geltenden Vereinbarungen berechnet.

  • Obligatorische Services Unterkunft - Eine Reihe von Dienstleistungen sind obligatorisch, weil sie die Sicherheit und Hygiene des Parks betreffen oder weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Beispiele hierfür sind die Wartung von Wärmequellen und die Verwaltung des Versorgungsnetzes.

  • GWE - Der Eigentümer zahlt eine jährliche Vorauszahlung und Abrechnung der Versorgungsleistungen: Gas, Wasser und Strom (GWE). Die Vorauszahlung wird auf der Grundlage des voraussichtlichen Verbrauchs für das kommende Jahr berechnet. Die GWE-Kosten werden nach einer neuen Methodik abgerechnet, die kürzlich in Zusammenarbeit mit den Eigentümern eingeführt wurde.

  • Servicepaket Vermietung - Für eine optimale Vermietung des Ferienhauses ist eine Reihe von Dienstleistungen erforderlich. Daher ist der Eigentümer, der sein Ferienhaus EuroParcs zur Vermietung an Dritte zur Verfügung stellt, verpflichtet, diese Dienstleistungen zu erwerben, sofern im Eigentümermodell nichts anderes festgelegt ist.

  • Servicepaket für den Außenbereich - Dieses Paket umfasst die Gartenpflege und die Reinigung der Außenbereiche (Außenverkleidung, Fenster, Terrasse und Dachrinnen). Dies trägt dazu bei, den Gästen ein attraktives Umfeld zu bieten und die Qualität der Ferienimmobilie und des Gartens zu erhalten. Je nach Situation und in Absprache mit der Interessensvertretung der Eigentümer (BVE) wird festgelegt, ob dieses Servicepaket für den Park obligatorisch oder optional ist.

  • Optionale Services - EuroParcs bietet optionale Dienstleistungen und Servicepakete an, wie z.B. die Reinigung des Ferienhauses nach der eigenen Nutzung oder die Anmietung eines zusätzlichen Parkplatzes. Diese optionalen Dienstleistungen und Servicepakete können auf Anfrage erworben werden.

  • Mietgrundstück / Erbpacht- Wenn Sie das Grundstück nicht gekauft haben, können Mietgrundstück und/oder die Pacht/Erbpacht anfallen. Diese Kosten werden Ihnen je nach Vereinbarung mit dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Während wir in vielen Fällen mit parkübergreifenden Tarifen gearbeitet haben, individualisieren wir nun die Kosten pro Park, so dass sie letztendlich angemessen und kostendeckend sind. Darüber hinaus führen wir die folgenden Verbesserungen ein:

Transparenz: Wir konsultieren den BoE-Vorstand und gegebenenfalls eine Fokusgruppe zu Parkdienstleistungen und Tarifen. Jedes Jahr gibt es eine Gelegenheit, sich erneut zu treffen, um zu sehen, welche Dienstleistungen verbessert oder vielleicht reduziert werden können.

Qualität - Wir treffen klarere Vereinbarungen darüber, was Sie von EuroParcs erwarten können. Wenn EuroParcs die vereinbarten Leistungen nicht (ordnungsgemäß) erbracht hat, können Sie dies über ein aktualisiertes Beschwerdeverfahren mitteilen.

Weniger obligatorische Leistungen: Wo es möglich ist, verzichten wir bei verschiedenen Eigentümermodellen auf obligatorische Leistungen. Da die Eigentümer diese Leistungen selbst erbringen müssen, sind die obligatorischen Gesamtkosten niedriger. Welche Dienstleistungen obligatorisch werden, hängt unter anderem davon ab, inwieweit sie direkt zu den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen des Parks beitragen, wie zum Beispiel die Wartung von Heizungsanlagen und Brandschutz. Wir werden uns mit der Interessensvertretung der Eigentümer (BVE) und eventuell einer Fokusgruppe beraten, um zu diskutieren, welche Dienstleistungen im Park als obligatorisch angesehen werden.

Häufig gestellte Fragen