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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Der Übergang zu modernen, einheitlichen Verträgen ist ein wichtiger Bestandteil von Horizont 2028. Dies ist notwendig, weil in den letzten 20 Jahren mit dem Wachstum von EuroParcs (von 7 auf 60 Parks) zu viele verschiedene Verträge entstanden sind. Dieser Wildwuchs an Verträgen (600 verschiedene Arten) hat sowohl für Sie als Eigentümer als auch für das Parkmanagement zu Verwirrung und Komplexität geführt. Die Verwaltung so vieler unterschiedlicher Verträge ist praktisch unmöglich und zudem sehr arbeits- und damit kostenintensiv.

Deshalb haben wir uns bemüht, einen einheitlichen Basisvertrag und sechs neue Nutzungsmodelle zu schaffen, die Ihnen Einfachheit, Klarheit und Sicherheit bieten. Dieser neue Basisvertrag wurde in enger Abstimmung mit den Eigentümern entwickelt, wobei viele wertvolle Rückmeldungen eingeflossen sind. Ziel der Änderung ist es, Ihre Sicherheit als Eigentümer zu maximieren und ein besseres Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten beider Parteien zu schaffen. Die neuen Verträge ändern nichts an Ihren Eigentumsrechten, sondern nur an der Nutzung, die Sie für Ihre Immobilie gewählt haben.

EuroParcs entwickelte die neuen Partnerschaftsmodelle als Reaktion auf den Wunsch nach mehr Transparenz, Klarheit und Vorhersehbarkeit und auf der Grundlage des Feedbacks der Eigentümer. Die neuen Nutzungsmodelle wurden zunächst als Pilotprojekt in zwei bestimmten Parks eingeführt, nämlich EuroParcs De Zanding und EuroParcs De Wije Werelt. Dies bot die Gelegenheit, in kleinem Maß zu testen, aus den Erfahrungen zu lernen und Feedback zu sammeln.

Die Pilotphase wurde Ende 2023 und Anfang 2024 abgeschlossen. In dieser Zeit sprach EuroParcs mit mehr als 400 Eigentümern. Das in diesen Gesprächen gesammelte Feedback wurde analysiert und in den weiteren Entwicklungsprozess der Nutzungsmodelle integriert. EuroParcs bedankt sich für die wertvollen Beiträge der Eigentümer in diesen Gesprächen.

2024 wird EuroParcs mit den aktualisierten Nutzungsmodellen für alle Parks die große Umstellung auf das neue Kooperationsmodell durchführen.

Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr Park und Ihre persönlichen Angebote verfügbar sind. Der konkrete Zeitpunkt für Ihren Park hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann mehrere Monate dauern. Zunächst werden wir in Absprache mit dem Vorstand der Eigentümerinteressenvereinigung (BVE) eine Fokusgruppe einrichten, um die Parktarife festzulegen. Wenn es in Ihrem Park keine BVE gibt, werden wir die Initiative ergreifen und eine Sondierungsgruppe einrichten. Bitte beachten Sie, dass alle neuen Eigentümermodelle für bestehende Eigentümer erst am 1. Januar 2025 in Kraft treten werden.

Sie können sich ganz einfach mit der bei uns registrierten E-Mail-Adresse bei „Mein Angebot“ anmelden. Auf der Login-Seite können Sie eine Login-Anfrage stellen, woraufhin Sie einen einmaligen Link per E-Mail erhalten. Wenn Sie diesen Link anklicken, werden Sie automatisch eingeloggt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie diesen Vorgang jedes Mal wiederholen, wenn Sie sich einloggen möchten.

Sie können sich hier bei "Mein Angebot" mit denselben Anmeldedaten anmelden wie bei "Mein EuroParcs". Wenn Ihr Angebot fertig ist, können Sie hier über einen Kalender einen digitalen oder einen Präsenztermin mit einem unserer Mitarbeiter vereinbaren.

Sobald Sie sich eingeloggt haben und Ihr Angebot fertig und sichtbar ist, können Sie Ihre Fragen ganz einfach über ein Online-Formular stellen. Bevorzugen Sie ein persönliches Gespräch? Dann können Sie einen (Video-)Gesprächstermin mit einem unserer Parkmitarbeiter vereinbaren.

Wenn Ihr Angebot fertig ist, können Sie Ihr persönliches Angebot nach Nutzungsmodell über die Seite „Mein Angebot“ finden. Dort können Sie auch gleich Ihre Wahl eingeben, damit Sie die neuen Verträge zur Unterschrift erhalten.

Die neuen Modelle gelten für alle Grundstücke, mit Ausnahme von Jahresplätzen. Wir wenden jedoch einen parkbezogenen Migrationsplan an. Das genaue Vertragsangebot richtet sich unter anderem nach dem erwarteten Mietumsatz des Objekts und den Wachstumserwartungen des Parks. Dies kann daher von Park zu Park variieren. Wenn Sie Ferienhäuser in verschiedenen Parks haben, können die Angebote zu unterschiedlichen Zeiten online gehen.

Die neuen Verträge treten ab 2025 in Kraft. Dies gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge, mit Ausnahme der Verträge mit festen garantierten Mieteinnahmen, die 2025 oder später auslaufen. Eigentümer mit einem Garantievertrag werden von EuroParcs spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages kontaktiert, um einen neuen Vertrag zu besprechen.

Wir werden mit Ihnen besprechen, welche Vereinbarungen beibehalten werden können und welche aufgehoben werden. Der wichtigste Faktor hierbei ist, ob eine besondere Vereinbarung die Komplexität erhöht. Derzeit gibt es innerhalb von EuroParcs viele spezifische Vereinbarungen, die die Effizienz unserer Arbeit behindern.